A
-> Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
-> Mindestalter 24 Jahre (Oder über den Stufenaufsteig mit zwei Jahren Vorbesitz A2, also frühstens mit 20
Jahren)
A1
-> Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11
kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige
Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
-> Mindestalter 16 Jahre.
A2
-> Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
-> Mindestalter 18 Jahre
AM
-> Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
max. 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von max. 4 kW und einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
-> Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von max. 4 kW,
einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von max. 50
ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von max. 500 ccm³ oder einer anderen
Antriebsform.
-> Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von max. 4 kW und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von max. 6 kW, jeweils mit nicht
mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h,
einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von max. 50
ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von max. 500 ccm³ oder einer anderen
Antriebsform.
-> Mindestalter 16 (vielleicht auch bald in Hessen ab 15)