Mofa
-> Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine
sogenannte Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bedarf
keiner Prüfbescheinigung.
-> Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.