-> Die praktische Ausbildung ist in Übungsfahrten und Sonderfahrten aufgeteilt.
-> Eine Unterrichtseinheit sind immer 45 Minuten.
-> Die Anzahl der Übungsfahrten ist immer abhängig von verschiedenen Faktoren. (Vorkenntnisse, praktischen
Begabung, Lernfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Motivation)
-> Bei den Sonderfahrten handelt es sich um Fahrten um eine gewisse Fahrpraxis auf Landstraßen, Autobahn
und bei Dunkelheit zu erlangen.
Hier ist die Anzahl genau vorgegeben:
- 5 Überlandfahrstunden á 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrstunden á 45 Minuten
- 3 Nachtfahrstunden á 45 Minuten