FÜHRERSCHEINKLASSEN

Auto Führerscheine

B

Fahrausbildung auf Schaltgetriebe 

Mindestalter 18 jahre 

Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre 

Enthaltende Klassen AM & L 

 

B197

Fahrausbildung größtenteils auf Automatik 

Schaltkompetenznachweis durch mind. 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe und Testfahrt 

Praktische Prüfung auf Automatikgetriebe 

Mindestalter 18 Jahre 

Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre 

Enthaltende Klassen Am & L 

B78

Fahrausbildung auf Automatikgetriebe

Mindestalter 18 Jahre 

Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre 

Enthaltende Klassen AM & L

Ausschließlich Fahren auf Automatikgetriebe nach der Fahrausbildung  

 

Zweirad Führerscheine

AM

Zweiräder bis 50 cm³ oder 45 km/h

Mindestalter 15 Jahre 

A1

Leichtkrafträder bis 125 cm³ , max. 11kW (15PS)

Mindestalter 16 Jahre 

Aufstieg auf A2 nach zweijährigen Besitz möglich 

A2

Motorräder bis 35 kW (48 PS)

Mindestalter 18 Jahre 

Aufstieg auf A nach zweijährigen Besitz möglich

A

Alle Kraftfahrräder ohne Leistungsbeschränkung 

Mindestalter 24 Jahr bei Direkteinstieg 

Mindestalter 20 Jahr zweijährigen Vorbesitz von A2

B196

125er mit Autoführerschein

Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11kW (15 PS)

Mindestalter 25 Jahre 

Voraussetzung ist mind. 5 Jahre der Besitz der Klasse B 

Gültig nur in Deutschland 

Keine Aufstiegsmöglichkeit 

Anhänger Führerschein

BE

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers  bis 3.500kg

Mindestalter 18 Jahre 

Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre 

Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B 

Nur praktische Prüfung erforderlich 

B96

Zulässige Gesamtmasse von max. 4.250kg des Fahrzeuges inkl. Anhänger

Mindestalter 18 Jahre 

Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre 

Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B

Keine Prüfung erforderlich