Fahrausbildung auf Schaltgetriebe
Mindestalter 18 jahre
Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre
Enthaltende Klassen AM & L
Fahrausbildung größtenteils auf Automatik
Schaltkompetenznachweis durch mind. 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe und Testfahrt
Praktische Prüfung auf Automatikgetriebe
Mindestalter 18 Jahre
Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre
Enthaltende Klassen Am & L
Fahrausbildung auf Automatikgetriebe
Mindestalter 18 Jahre
Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre
Enthaltende Klassen AM & L
Ausschließlich Fahren auf Automatikgetriebe nach der Fahrausbildung
Zweiräder bis 50 cm³ oder 45 km/h
Mindestalter 15 Jahre
Leichtkrafträder bis 125 cm³ , max. 11kW (15PS)
Mindestalter 16 Jahre
Aufstieg auf A2 nach zweijährigen Besitz möglich
Motorräder bis 35 kW (48 PS)
Mindestalter 18 Jahre
Aufstieg auf A nach zweijährigen Besitz möglich
Alle Kraftfahrräder ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter 24 Jahr bei Direkteinstieg
Mindestalter 20 Jahr zweijährigen Vorbesitz von A2
125er mit Autoführerschein
Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11kW (15 PS)
Mindestalter 25 Jahre
Voraussetzung ist mind. 5 Jahre der Besitz der Klasse B
Gültig nur in Deutschland
Keine Aufstiegsmöglichkeit
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers bis 3.500kg
Mindestalter 18 Jahre
Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre
Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B
Nur praktische Prüfung erforderlich
Zulässige Gesamtmasse von max. 4.250kg des Fahrzeuges inkl. Anhänger
Mindestalter 18 Jahre
Mindestalter bei begleitendem Fahren 17 Jahre
Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B
Keine Prüfung erforderlich